Charakteristika Rechtsanwältin Neumann Frankfurt (Oder)

Heike Neumann wurde 1961 in Mirow in Mecklenburg-Vorpommern geboren und studierte von 1979 bis 1983 an der Universität Leipzig Rechtswissenschaften. Es folgte bis 1991 eine Tätigkeit als Justitiarin in einem Großhandelsunternehmen und schließlich die Gründung der eigenen Kanzlei in Frankfurt (Oder). Neben ihrer Kanzleiarbeit ist die Juristin Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg.

Rechtsanwältin Heike Neumann berät und vertritt ihre Mandanten in den Gebieten Familienrecht, Erbrecht und Grundstücksrecht in Verbindung den vorbeannten Rechtsgebieten. Rechtsanwältin Neumann erteilt gerne auch Rechtsberatung in ihrer Zweigstelle in Lebus.

Sie ist aber auch im weiteren Umfeld z.B. Müllrose und Fürstenwalde tätig.

Heike Neumann ist seit 1998 dazu berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwältin für Familienrecht" zu führen. Seit 2008 ist Rechtsanwältin Neumann berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwältin für Erbrecht" zu führen. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an Fortbildungsveranstaltungen zu dem jeweiligen Fachgebiet dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf fünfzehn Zeitstunden je Fachanwaltsgebiet nicht unterschreiten.

Daneben beantwortet Rechtsanwältin Neumann natürlich auch allgemeine zivilrechtliche Fragen. So berät und vertritt sie im Bereich von Gesamtschuld- und Gesamtgläubigervehältnissen ihre Mandanten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen.

Die Juristin sieht ihre Stärke in der Kanzleiarbeit in dem persönlichen Bezug zu den Mandanten und in dem daraus entstehenden Vertrauensverhältnis. Gewissenhaftes und zügiges Arbeiten sowie der regelmäßige Austausch von Informationen zur Abstimmung der weiteren Verfahrensweise stellen hierfür die wichtigsten Grundvoraussetzungen dar. Frau Neumann bearbeitet sämtliche Mandate persönlich und engagiert. Ihr gut funktionierendes Büro sowie der freundliche Umgang mit den Mandanten tragen maßgeblich zu deren kompetenter Betreuung bei.