Rechtsberatung Erbrecht Frankfurt (Oder)

Fachanwalt Erbrecht Frankfurt (Oder)

Rechtsanwältin Neumann ist seit 2008 auch Fachanwältin für Erbrecht.

Das Erbrecht weist viele Berührungspunkte mit dem Familienrecht auf und regelt insbesondere die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen. Die Juristin ist hier befasst mit der Gestaltung letztwilliger Verfügungen wie Testament oder Erbvertrag.

Die Vorsorge für den Fall des Todes gewinnt immer mehr an Bedeutung. Insbesondere bei nichtehelichem Zusammenleben und Patchwork-Familien ist eine  Nachlassgestaltung  zur Absicherung der Hinterbliebenen unumgänglich. Einmal getroffene Verfügungen sollten auch regelmäßig überprüft werden, da ggf. eingetretene Veränderungen der Lebensverhältnisse eine Anpassung der Verfügungen erfordern könnten.

Ferner wird im Erbrecht die Nachlassabwicklung geregelt. Hierzu zählen insbesondere Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften sowie Fragen zu Erbscheinerteilung, Auskunftsanspruch auf Nachlassinventar, Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsergänzungsanspruch und Enterbung sowie Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz oder Testamentsvollstreckung.

Rechtsanwältin Neumann erteilt gern auch Rechtsberatung in ihrer Zweigstelle in Lebus.